Vereinigungen und Verbände öffentlicher Schulen in freier Trägerschaft
Herzlich Willkommen bei der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Schulen in Hessen (AGFS). Die AGFS ist der Zusammenschluss der Vereinigungen und Verbände der hessischen Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen).
AGFS Positionspapier zur Finanzierung der Ersatzschulen in Hessen und der notwendigen ESchFG-Novellierung (Juni 2009)
Die AGFS Hessen hat am 04.06.2009 sein Positionspapier zur Finanzierung der Ersatzschulen in Hessen und der notwendigen ESchFG-Novellierung überarbeitet. Aus Sicht seiner Mitglieder ist folgendes im Rahmen einer ESchFG-Novellierung erforderlich:
Berechnungsbasis: Die Berechnungsbasis sollte vollständig und transparent gemacht werden:
- Vollständige Erfassung der Schulkosten des Landes: Es sollte eine Verständigung mit allen Beteiligten über die einzelnen Positionen erzielt werden, die in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden. Voraussichtlich können einige Positionen wegen Geringfügigkeit vernachlässigt werden, bei anderen ist eine anteilige Anrechnung denkbar.
- Vollständige Erfassung der Schulkosten der kommunalen Schulträger: Hier wird die Einheitlichkeit der Kostenerfassung relevant sein, auf Vollkostenbasis, sowie ggf. die Berechnung eines landesweit gültigen Mittelwertes.
Systematik: Es spricht nichts gegen die weitere Verwendung einer Pauschalbeihilfe pro Schüler und Schulform. Wegen der Verantwortlichkeit des Landes für die gesamte Ersatzschulfinanzierung spräche einiges für eine Finanzhilferegelung, nach der das Land die gesamten Beihilfen leistet.
Höhe der Finanzhilfe: Von einer zumutbaren Eigenleistung der Eltern von maximal 15% ausgehend (vergl. BVerwGE 23, 347ff), sollten insgesamt 85% der Vollkosten (Personal- und Sachkosten) von Land und Kommunen pro Schüler durch Zuschüsse refinanziert werden. (Bei Erfüllung dieser Forderung könnte auf vorhandene Zusatzbeihilfen für Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung, die vor 2002 gegründet wurden, verzichtet werden. Auch könnte auf die ansonsten ggf. zu berücksichtigen Kostenunterschiede durch den Umfang von Ganztagsangeboten verzichtet werden.)
Wartezeitregelung: Nach der dreijährigen Wartefrist für Schulneugründungen sollten die entgangenen Zuschüsse zu 100% vergütet werden, gestreckt über 5 Jahre.
Wie bereits mehrfach geäußert, fordert die AGFS Hessen zur Vorbereitung der ESchFG-Novellierung die Einrichtung eines „Runden Tisches“ unter Beteiligung der Vereinigungen und Verbände öffentlicher Schulen in freier Trägerschaft.
Im 18. Zusammenfassenden Bericht 2008 des Hessischen Rechnungshofs wird unter Abschnitt 1.8. eine Vergleichende Prüfung „Gastschulbeiträge“ vorgenommen.
Eines unserer Mitglieder, die LAG Freie Waldorfschulen, hat hierzu eine Zusammenfassung erstellt, die hier als PDF-Download verfügbar ist.
Archiv von "Aktuelles"
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- Öffentlichen Anhörung des Kulturpolitischen Ausschusses des Hessischen Landtags zur Schulpolitik (16.06.2008)
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