Die AGFS Hessen informiert
In Hessen gibt es über 200 Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden von fast 50.000 Schülerinnen und Schülern besucht.


Wie erfolgt bislang die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft?


Die staatliche Teilfinanzierung der „Ersatzschulen“ in Hessen erfolgt nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz (ESchFG), im Wesentlichen aus zwei Quellen:

  • Das Land Hessen gewährt Beihilfen auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten pro Schüler. Diese werden kalenderjährlich je Schulform errechnet und gelten für das Folgejahr. Auf dieser Basis erhalten Ersatzschulen 75% des jeweiligen Basis-wertes, Schulformen mit besonderer pädagogischer Prägung, die vor 2002 gegründet wurden, 87,5%. Zusätzlich wird seit 2007 pro Schüler ein Investitionskostenzuschuss von Euro 110 gezahlt, für Förderschüler Euro 130.
  • Hessische Kommunen bzw. Landkreise zahlen für Schüler an Ersatzschulen 75% der Gastschulbeiträge, die für „Fremdbeschulungen“ an staatlichen Schulen gelten.

Für Neugründungen gilt eine dreijährige Wartezeit, ausgenommen neue Schulformen „bewährter Schulträger“ am selben Ort. Nach dieser Wartezeit werden 50% der entgangenen Zuschüsse über 10 Jahre hinweg ausgezahlt.

Warum ist die aktuelle Grundlage der Finanzierung nicht zufrieden stellend?


Während sich einzelne Prozentangaben in den letzten Jahren geändert haben, ist die generelle Berechnungsbasis inzwischen anerkanntermaßen nicht mehr korrekt:

  • Die in der Berechnung verwendeten Annahmen zur Verteilung der Schüler auf Schulformen sind längst nicht mehr aktuell.
  • In die Berechnung der Personalkosten gehen nicht alle Kostenarten ein, zum Beispiel:
  • Sondermittel und Modellprojekte (etwa die Geldmittel für Lehrerfortbildung, für Ganztagsschulen, FSJ uvm.)
  • Dienstleistungen, die nicht im EP 04 erfasst sind (z.B. Finanzministerium u.a.)
  • Kommunaler Finanzausgleich/Schulumlage.
  • Geldwerte Leistungen für freie Träger werden nicht vollständig in den Personalkosten berücksichtigt:
  • Beamten-„Leerstellen“
  • Gehaltskosten/Ausbildungsleistungen für Referendare an freien Schulen
  • Die Gastschulbeiträge werden nur zu 75% gezahlt und bilden nicht die Vollkosten der kommunalen Schulträger ab.

Zusätzlich zwingt das aktuelle Niveau der staatlichen Finanzierung in Hessen die Ersatzschulen vielfach Schulgeld in einer Höhe zu erheben, deren Konformität mit GG Artikel 7.4 zumindest fragwürdig ist. Auch verhindert die Wartezeit-Regelung die Gründung neuer Schulen, da die Rückfinanzierung der ersten drei Jahre nur unvollständig und verzögert erfolgt.


Wer profitiert von Schulen in freier Trägerschaft?


Schüler/innen und Eltern: Sie erhalten ein vielfältiges Angebot religiöser und pädagogische Schulkonzepte. Es ist das Recht der Eltern, aus dem Angebot staatlicher, kommunaler und freier Schulträger diejenige Schule auszuwählen, welche den eigenen Vorstellungen am besten entspricht.

Kommunen und Landkreise: Schulen in freier Trägerschaft stellen einen beachtlichen Standortvorteil dar. Unternehmen achten immer mehr darauf, ob für ihre Mitarbeiter/innen eine gute Infrastruktur an Schulen vorhanden ist. Dazu gehören auch Schulen in freier Trägerschaft, die eine erhebliche Kostenersparnis für die öffentlichen Haushalte bedeuten.

Das staatliche Schulsystem: Es kann innovative Schulkonzepte und neue pädagogische Wege, die erfolgreich von Schulen in freier Trägerschaft erprobt wurden, übernehmen, wie dies auch in der Vergangenheit geschehen ist.

Kostenersparnis für die öffentliche Hand durch Schulen in freier Trägerschaft

Gemessen an den Gesamtkosten, die in Hessen (Land, Landkreise, Kommunen) für Schüler an einer Schule in öffentlicher Trägerschaft ausgegeben werden, erhält eine weiterführende Schule in freier Trägerschaft nur ca. 55 bis 70 Prozent vom Land als Zuschuss. Darüber hinaus arbeitet eine Schule in freier Trägerschaft in der Regel um 10 bis 20 Prozent kostengünstiger als eine vergleichbare Schule in öffentlicher Trägerschaft. Der nicht durch Zuschüsse abgedeckte Kostenanteil muss durch Eigenmittel, z.B. Schulgeld, finanziert werden.


Warum müssen eigentlich Eltern, deren Kinder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, Schulgeld zahlen? Wird dadurch ihr Wahlrecht nicht eingeschränkt? In Hessen ist es das erklärte Ziel der Schulen in freier Trägerschaft, keine oder nur sozial verträgliche Schulgelder erheben zu müssen, damit die freien Bildungsangebote allen Gesellschaftsschichten offen stehen. Dafür brauchen die Schulen in freier Trägerschaft aber gerechte Zuschüsse. Bildung und Ausbildung sind so wichtig für jeden Einzelnen und für den Standort Hessen, dass nicht auf Kosten der Eltern an Schulen in freier Trägerschaft gespart werden darf.

Die Schule in freier Trägerschaft – ein Glücksfall für Kommunen und Landkreise

Eine Schule in freier Trägerschaft stellt für die Kommune bzw. den Landkreis einen Glücksfall dar, denn diese ersparen sich:

1. Die Schulerrichtungskosten
(Grundstück, Baukosten, Einrichtungskosten etc.) ca. 40.000 bis 70.000 Euro je Platz pro Schüler/in. Dieser Betrag muss häufig als Darlehen aufgenommen und jährlich verzinst und getilgt werden. Neue Invest.zulage erwähnen.

2. Die laufenden Sachkosten
(Reinigung, Strom, Heizung, Lehr- und Lernmittel, Pflege der Schulanlage, Reparaturen, Verwaltungsaufwendungen etc.) Die Sachkosten belaufen sich nach eigenen Angaben der Kommunen auf jährlich ca. 1.200 bis 1.500 Euro je Schüler/in.

3. Die Lehrpersonalkosten
Sie werden an kommunalen Schulen zum Teil vom Land bezuschusst. Die Schule in freier Trägerschaft nimmt den Kommunen dieses Defizit ab.

4. Gastschulbeiträge
Für Schüler/innen an Schulen in freier Trägerschaft muss nur dreiviertel der Gastschulbeiträge gezahlt werden, die zwischen staatlichen oder kommunalen Schulen vereinbart sind.

Dies ergibt für die hessischen Kommunen und Landkreise eine Ersparnis von jährlich ca. 100 Millionen Euro durch die freien Schulen. 


Zusammenarbeit von Land, Landkreisen und Kommunen mit Schulen in freier Trägerschaft

Um die Vielfalt im Schulwesen zu erhalten und zu fördern, sollten Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es den Schulen in freier Trägerschaft ermöglichen, weiterhin gute Arbeit zu leisten, an ihrer Tradition festzuhalten und Innovationen für das gesamte Schulwesen einzubringen (z.B. Tagesheim- und Ganztagesschulen).

Jede Gemeinde, jeder Landkreis und das Land können mithelfen, die Ressource „Bildung“ durch Schulen in freier Trägerschaft zu verbessern.