Die AGFS Hessen informiert In Hessen gibt es über 200 Schulen in freier Trägerschaft. Sie werden von mehr als 50.000 Schülerinnen und Schülern besucht. Wie erfolgt bislang die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft? Die staatliche Teilfinanzierung der „Ersatzschulen“ in Hessen erfolgt nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz (ESchFG), im Wesentlichen aus zwei Quellen: Das Land Hessen gewährt Beihilfen auf Basis der durchschnittlichen Personalkosten pro Schüler. Diese werden kalenderjährlich je Schulform errechnet und gelten für das Folgejahr. Auf dieser Basis erhalten Ersatzschulen 75% des jeweiligen Basis-wertes, Schulformen mit besonderer pädagogischer Prägung, die vor 2002 gegründet wurden, 87,5%. Hessische Kommunen bzw. Landkreise zahlen für Schüler an Ersatzschulen 75% der Gastschulbeiträge, die für „Fremdbeschulungen“ an staatlichen Schulen gelten. Für Neugründungen gilt eine dreijährige Wartezeit, ausgenommen neue Schulformen „bewährter Schulträger“ am selben Ort. Nach dieser Wartezeit werden 50% der entgangenen Zuschüsse über 10 Jahre hinweg ausgezahlt. |
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